top of page

MIETBEDINGUNGEN.

 

Diese Vereinbarung stellt eine Zusammenfassung der wesentlichen Bestimmungen der Mietbedingungen dar, die neben dem Mietvertrag vom Kunden unterschrieben wird, die darstellt, die ausschließliche Quelle, die das Vertragsverhältnis zwischen dem Mitwagenfirma Company Cars & Drivers und dem Kunde oder seinen Mitglieder reguliert. In Bezug auf die Datenverarbeitung, die ihn betrifft, wie oben beschrieben, der Kunde bringt zum Ausdruck frei ihre Zustimmung im Sinne des Gesetztes. Soweit eine Bestimmung dieses Mietvertrags nichtig ist, solche Nichtigkeit bestimmt nicht die Ungültigkeit der Vorschriften dieses Mietvertrags. 

Falls der Kunde entscheidet, mit einer Währung, verschieden als diejenige, mit der den Kost der Autovermietung notiert wurde, zu bezahlen, wird der Gegenwert auf den Wechselkurs von CITY-BANK veröffentlicht errechnet; solcher Wechselkurs wird um 4% als Erstattung der Kosten und Bankgebühren und Risiko für Austauschschwankungen erhöht.

 

 

1. ÜBERTRAGUNG DES FAHRZEUGS.

​

Das Führen des Fahrzeugs und/oder Kraftrads als Leasinggegenstand ist nur zu den Besitzer eines Führerscheins vom Typ “A1”, “A2”, “A3” und “B” erlaubt.

Das folgende Mindestalter ist dazu erforderlich: 

“A1” - 16 Jahren alt für Krafträder bis zu 11 KW – “A2” - 18 Jahren alt für Krafträder bis zu 35 KW – “A3” – 24 Jahren alt für Krafträder von mehr als 35 KW.

“B” – 18 Jahren alt – nur für Fahranfänger, Fahrzeuge bis zu 55 KW – nach 1 Jahr im Besitz des “B” Führerscheins alle Fahrzeugtypen bis zu 9 Sitzplätze.

“B” – für alle Typen von LKW bis zu 35q. 

Das Fahrzeug und/oder Kraftrad ist dem Kunden übertragen, unter der Voraussetzung, dass derselbe es verwendet, indem es persönlich führen. 

Der Kunde geht jedes Risiko ein und übernimmt jede Veranwortungen im Falle des Vertrauens der Führung vom Fahrzeug und/oder Kraftrad an Dritte, und auch für die Zwecke von Artikel 116 Absatz 12 der Straßenverkehrsordnung (Gesetzesdekret D.L. 285/92), im Zusammenhang mit dem Vetrauen des Fahrzeugs und/oder Kraftrads an einer Person, die kein Führerschein hat, oder die zumindest von Mietwagenfirmen nicht befugte wird.

Der Kunde darf der Mietwagenfirma, bei der er das Fahrzeug und/oder Kraftrad gemietet hat, den Name von eventuellen anderen Personen, die das Fahrzeug und/oder Kraftrad fahren dürfen, mitteilen; in einem zweiten Schritt werden diese befugt sein, mit der Vorlage einer Genehmigung, das Fahrzeug und/oder Kraftrad zu fahren (Führerschein). Für jede andere befugte Steuer ist es erforderlich einen täglichen Zuschlag, dessen Betrag im Gegenwert von 50% des Typs vom gemieteten Fahrzeug und/oder Kraftrad ist. Der Besitz von zwei Kreditkarte kann für besondere Gruppen von Fahrzeugen in Besondere Gebiete nach dem Ermessen der Mietwagenfirma verlangt werden.

 

 

2. FRACHTBEZAHLUNG.

​

Mit Kredit- oder Debitkarte vorbehaltlich der Erteilung einer entsprechenden Genehmigung des ausgebenden Instituts; und/oder Bargeld. Mit der Bezahlung in Bar ist es obligatorisch, eine Kaution durch Barscheck auf Company Cars & Drivers zu zahlen: die Höhe wird nach dem zu mieten Fahrzeug und/oder Kraftrad festgesetzt. Der Kunde, der eine Kreditkarte besitzt, genehmigt die Mietwagenfirma alle die Belastungen zu seinen Lasten auf dem Mietvertrag beruht(einschließlich diejenige, die eventuell nötig für die Wiedereinziehung von aller Art von Kredit der Mietwagenfirma gegenüber dem Kunden in Bezug auf dem Mietvertraggerühmt sind) zu erheben. 

 

​

3. BEFREIUNGEN SCHADENVERSICHERUNGEN – RC – KASKO – DIEBSTAHL – FEUER. 

​

Das vermietete Fahrzeug und/oder Kraftrad wird im Rahmen der geltenden Gesetzen durch R.C.A. und KASKO Versicherung versichert. In dem Fall, dass dem Kunden einen der vorgenannten Ereignisse passieren sollt, wird die Befreiung gemäß den Frachtbrief zu seinen Lasten sein. Im Fällen von Diebstahl und/oder Feuer ist die zu Lasten des Kundes Befreiung diejenige, die im Frachtbrief angegeben wird, und ausgehend vom gemieteten Fahrzeug und/oder Kraftrad. (A) Im Fall von der totalen Unreparierbarkeitdes vermieteten Fahrzeugs und/oder Kraftrads wegen schweren Unfalls, Trunkenheit am Steuer oder unter Einfluss von Betäubungsmitteln beträgt die zu Lasten des Kundes Befreiung100% des Barwertes vom vermieteten Fahrzeug und/oder Kraftrad. Für die Fahrzeuge und/oder Krafträder mit einem Diablockoder BlockschaftDiebstahlsicherung, falls der Kunde Opfer vom Diebstahl des vermieteten Fahrzeugs oder Kraftrads, weder der originelle Zündschlüßel noch diejenige, der zitierte Diebstahlsicherungen, gebt nicht zurück, muss er eine Befreiung 100% des Barwertes vom vermieteten Fahrzeug und/oder Kraftrad zahlen. In allen Fällen vom Unfall, Diebstahl, Feuer (gänzliche oder teilweise) ist die Verpflichtung des Kundes bei den zuständigen Behörden zu beschwerden und, innerhalb der 12 Stunden vom Ereignis, an die Mietwagenfirma die Beschwerde zu liefern. Die Schäden im Zusammenhang mit dem Unfall sind nicht kostenpflichtig auf den Kunde, den das CID Muster mit klare und unterschrifte Verantwortung der Gegenpartei vorlegt. Der Kunde kann wählen den zusätzlichen Dienst, den die Sanktionen wegen wirtschaftlicher Haftung senkt oder beseitigt, zu unterzeichnen. Die Unterzeichnung des zusätzlichen Dienstes, die die Haftung für Schäden senkt oder beseitigt, hat Mehrkosten im Vergleich zum Preis des amtlichen Handels des gemieteten Fahrzeugs und/oder Kraftrads (unter Ausschluss der vorstehenden Schaden von Punkt A) und befreit nicht den Kunde den ordentlichen Fleiß der Führung des Fahrzeugs zu ergreifen. Company Cars & Drivers, als Strafe, vorbehaltet sich die Befugnis, die Erhebung der Schäden, die sich auf der Verantwortung des Kundes bezieht, vorzunehmen.    

 

 

4. BETANKUGDIENST.

​

Das Fahrzeug und/oder Kraftrad muss mit den gleichen liter, die zum Zeitpunkt der Lieferung bestehten, zurückgebracht werden. Für jeden fehlenden Liter Treibstoff muss eine Höhe von € 2,50 zum Kunden pro Liter und eine € 30,00 ohne MwSt Provision von Kosten für die Wiederherstellung vom Treibstoff erhoben werden.

 

 

5. KILOMETERSTAND.

Die Kilometerbegrenzungen und die Kosten für die extra-Kilometer des vermieteten Fahrzeugs und/oder Kraftrads sind diejeinige, die im Mietvertrag angegeben werden.

 

 

6. VERKEHR DES FAHRZEUGS.

Der Kunde ist berechtigt, in Italien zu befahren und verpflichtet sich, das Fahrzeug und/oder Kraftrad in Staaten verschiedene als diejenige, die ausdrücklich in der grünen Karte zusammen mit den Dokumenten des Fahrzeugs und/oder Kraftrads zugestellt werden, NICHT zu führen. Jede nicht zulässige oder unrechtmäßige Verwendungen laut Vertrag und/oder laut Gesetz zwingt den Kunde, die verursachten Schäden zu entschädigen und gegebenenfalls auch gesamtschuldnerischen bei jeden Fahrer und hat zur Folge, dass jede Verantwortungeinschränkungen nachlässt, indem den Kunde ihre eigene Verantwortungen und Vergeltunge aussetzen. Die Mietwagenfirma behältet sich das Recht vor, das Fahrzeug und/oder Kraftrad an jedem Ort und jederzeit im Fall von Verstoß gegen die Vorschriften dieses Artikels wiederzuhaben. Der Kunde ist verantwortlich für den normalen Verkehr des Fahrzeugs und/oder Kraftrads sowie seiner Verwendung und normalen Instandhaltung. Im Fall von Notwendigkeit von Pannenhilfe (z.B. Panne oder Unfall) kann er die Mietwagenfirma, in der er das Fahrzeug und/oder Kraftrad gemietet hat, kontaktieren, indem die Auskünften zum weiteren Vorgehen von den im Mietbrief angegebenen Nummer verlangen. Die Mietwagenfirma haftet nich für Verluste oder Schäden infolge Störungen des Fahrzeugs und/oder Kraftrads, Nichtlieferung oder verspätete Lieferung, Verschlechterung der Waren und alle sonstigen Schäden, außer bei Vorsatz oder große Fahrlässigkeit der Mietwagenfirma. Desgleichen ist sie von jeden Verantwortungen für Beschädigungen von Sachen, die im zurückgegebenen Fahrzeug und/oder im Kraftrad befördert oder vergessen werden, ausgeschloßen. Der Kunde ist verantwortlich für die Bußgelde und die Belastunge aufgrund Verletzungen der Straßenverkehrsordnung oder anderen Rechtsvorschrifte oder Verordnungen, der Maut und der Kosten der Maut und im Allgemeinen der Summen aus dem Führen des Fahrzeugs und/oder Kraftrads auch durch dritte während der Mietzeit. Er verpflichtet sich, die Summen in diesem Rahmen eventuell vorzeitigt, einschließlich der weiteren Anwaltskosten, postalen und administrative im Zusammenhang mit den Erstattungsanträge zu erstatten und die Mietwagenfirma von jeden Schäden und/oder Ansprüchen Dritter freizustellen. Jede Verwaltungspraxis hat einen eigenen Betriebskosten und schon jetzt genehmigt der Kunde die zu seinen Lasten Belastung. 

ES IST NICHT ERLAUBT, DIE REISEDIENSTLEISTUNG ZU LASSEN, AUßER ES VON DER MIETWAGENFIRMA AUSDRÜCKLICH ZUGELASSEN WIRD.

 

 

7. RÜCKGABE DES FAHRZEUGS.

​

Am Anfang der Frachtzeit wird der Kunde sich verpflichten hinblick auf den Lieferzeitpunkt des Fahrzeugs und/oder Kraftrads: irgendeine Veränderung der Pflicht muss vorab zur Mietwagenfirma kommuniziert werden. Einen Miettag dauert 24 Stunden mit einer Abweichung von 59 Minuten: nach Ablauf dieses Zeitraums wird es einen weiteren Miettag berechnet. Für die Gebühre, die eine zeitliche Begrenzung unterliegen (z.B. Wochenende, Woche usw.) nach dieser Abweichungszeit wird es die ganze Fracht von täglichen Gebühr berechnet. Das Fahrzeug und/oder Kraftrad muss während der Öffnungszeit und/oder des Geschäftsschlusses geliefert werden. Im Fall von Auslieferung nach Feierabend (möglich, sofern sie im Voraus genehmigt wird), wird die Autovermietung von derselben Mietwagenfirma in der Öffnungszeit als abgeschlossen betrachtet. Die fehlende Auslieferung der Schlüssel vom Fahrzeug und/oder Kraftrad führt die Fortsetzung der Autovermietung bis die Auslieferung von derselbe oder das Einreichen von Beschwerden für Verlust oder Diebstahl. Der Verlust oder der Diebstahl der Schlüssel des Fahrzeugs und/oder Kraftrads führt eine Strafe für Entschädigung, die € 600,00 (sechs hundert) ohne MwSt beträgt. Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug und/oder Kraftrad im Zustand und mit den Ausrüstungen, die am Anfang der Vermietung anwesend waren, abgesehen vom normalen Verschleiß, zurückzubringen. Im Fall vom Diebstahl oder Verlust der originellen Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs und/oder Kraftrads, muss der Kunde eine € 200,00 (zwei hundert) Befreiung ohne MwSt bezahlen. 

​

 

8. KILOMETERZÄHLER.

​

Im Fall einer Panne des verwendeten Kilometererzählers, wie in Fällen, in denen die Erkennung des befahrenen Kilometerstands materiell unmöglich ist, berechnet man eine übliche Fahrzeit von 300 km pro Tag.

 

 

9. ANZUWENDENDE RECHT UND GERICHTSSTAND.

​

Die Bedingungen bestimmen sich nach dem italienischen Recht. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Gültigkeit und/oder Auslegung und/oder Ausführung und/oder Entschließung der Bedingungen werden in die Zuständigkeit des Gerichts des Orts, in der der Kunde den Wagen geholt wird, fallen.

  

 

10. PRIVATSPHÄRE

​

Gemäß den einschlägigen Gesetzen wird die Behandlung betreffend den vorliegenden Dienst an die Grundsätze von Richtigkeit, Rechtmäßigkeit, Transparenz und Schutz Ihrer Vertraulichkeit und Ihrer Rechte orientiert. Die personenbezogener Daten des Benutzers werden von Company Cars & Drivers, das der Verantwortliche ist, verwendet.

Gemäß Artikel 13 des GDPR 2016/679 geben wir Ihnen die folgende Auskünfte: 

 

1) ART DER GESAMMELTEN DATEN.

Die personenbezogener Daten, die im Rahmen der Aufnahme des Dienstbetriebs gesammelt und behandelt sein worden, bestehen daraus:

Kenndaten (Name und Vorname, Wohnsitz, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, Rechnungsanschrift, Online-Kennung), Personalausweis (Identitätskarte, Reisepass oder Führerschein), Bankdaten, Standortdaten (Standort, GPS, GSM, anders);

 

2) ZWECKE UND RECHTSGRUNDLAGE DER VERARBEITUNG.

Die gesammelte personenbezogenerdaten werden für die folgenden Zwecke verwendet: für den Vetragsabschluss und den Vetragserfüllung von Fahrzeuge und/oder Krafträder und von eventuelle verknüpfte Verträge, für die Auswertung und die Verbesserung der Dienstleistungen, für die Behandlung von Beschwerden und Streitfällen, für die Umsetzung von internationalen Standards der Zahlungssysteme (z.B. Banküberweisungen, Beschwerdepunkte/Einzahlungen durch Kreditkarte, Schuld usw). Solche Zwecke werden gemeinsam “vertragliche Zwecke” genannt. 

Mit der vorherigen Zustimmung des Benutzers, für Tätigkeiten zur Versand von Werbemateriall und Benutzung im Bereich der Auswertungen und Marktstudien und der Konsumgewohnheiten: solche Zwecke wird “Marketingzwecke” genannt. 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten der Benutzer ist notwendig, unter Bezugnahme auf die vertragliche Zwecke, um den Vertrag auszuführen. Falls der Benutzer keine personenbezogenen Daten, die zu den vertraglichen Zwecke erforderlich sind, gebt, wird es der Abschluss des Vertrags unmöglich sein. Die Behandlung zur Marketingzwecke ist fakultativ. Soweit der Benutzer seiner Zustimmung verweigert, bekommt er keine kommerzielle Kommunikation. Jederzeit dürft der Benutzer jedoch die eventuell erteilte Zustimmung zurückziehen.

 

3) MODALITÄT DER DATENVERARBEITUNG.

Die personenbezogener Daten der Benutzer können durch manuelle Geräte oder IT- Anwendunge verarbeitet werden, geeignet, die Sicherheit und die Vertaulichkeit zu gewährleisten und unbefugte Zugriffe, Verbreitung, Veränderung und Datenentführung zu vermeiden, danke an die Annahme von geeigneten technischen, physischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen.  

 

4) KATEGORIEN VON EMPFÄNGERN.

Unbeschadet der Mitteilunge, in Erfüllung der rechtlichen und vertraglichen Verpflichtungen, alle erhobene und verarbeitete Daten können lediglich für die oben genannte Zwecken an die folgende Kategorien von Empfängern angemeldet werden: Kreditbanke und Kreditinstitute, befugte Personen; dritte Dienstleister von Hilfe und Beratung in Bezug auf der Tätigkeiten (nur als Beispiel) der technologischen, rechnungslegungen, administrativen, rechtlichen, Versicherungs- und IT Bereiche;    Auftragsverarbeiter.

 

5) DATENÜBERMITTLUNG INS AUSLAND UND/ODER INTERNATIONALEN ORGANISATIONEN.

Die Daten von Ihnen vorgelegt werden keinen Gegenstand von Übertragung nach Drittstaaten oder internationalen Organisationen sein. 

 

6) ERFASSUNGSDAUER DER DATEN.

- Im Hinblick auf die vertragliche Zwecke von Punkt 2, die personenbezogenen Daten der Benutzer werden nach einer Zeit, auf der entsprechenden Dauer des Vertags (einschließlich eventuelle Erneuerungen) und nach der 10 Jahrenzeit, auf dem Fristen, der Entschließung oder der Kündigung desselben folgenden, erhielten, außer in Ausnahmefällen, in denen die Erhaltung nach einer folgenden Zeit für eventuelle Rechtstreitigkeiten, Ersuchen der zuständigen Behörden oder nach dem geltenden Recht erforderlich ist.

- Im Hinblick auf die Marketingzwecke, im Zusammenhang mit der Sendung vom Werbematerial und Verwendung im Rahmen von Marktanalysen und Marktstudien und von Konsumgewohnheiten, die personenbezogenen Daten der Benutzer werden für die Vertragsdauer und für einen Zeitraum von 5 Jahren, von der Beendigung folgende, erhielten.

 

 

7) NUTZERRECHTE BEZÜGLICH IHRER PERSONENBEZOGENEN DATEN.

Jederzeit kann man die folgende Rechte ausüben:

Zusätzliche Informationen in Bezug auf die Inhalte dieser Angabe fordern; Zugang zu personenbezogene Daten; die Berichtigung oder die Löschung derselben oder die Beschränkung der bezüglichen Verarbeitungen genehmigen (in den Fällen, von der Rechtsvorschrift vorgesehen); gegen die Verarbeitung einlegen (in den Fällen, von der Rechtsvorschrift vorgesehen); Datenübertragbarkeit (in den Fällen, von der Rechtsvorschrift vorgesehen); seine eigene Einwillung zurückziehen, sofern vorgesehen. Der Widerruf der Zustimmung beeinträchtigt nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, auf der Grundlage des Konsenses vor dem Widerruf übertragen; bei der Aufsichtsbehörde Beschwerde einlegen (Datenschutzbeauftragter). 

bottom of page